Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Pänz-Pokal-Gewinnspiel der MEKB GmbH, vertreten durch Herrn Sebastian Mensing, Europaplatz 1, 10557 Berlin, nachfolgend Veranstalter genannt, richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

TEILNAHMEBERECHTIGTE

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Sollte ein Kunde in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Shopinhaber:innen der Bahnhöfe und deren Mitarbeiter:innen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Mitarbeitende der Deutschen Bahn AG, bzw. des Veranstalters dürfen unter der Maßgabe teilnehmen, dass Gewinne ab einem Wert von 25,00 € ihrem Vorgesetzten oder ihrer Vorgesetzten gemeldet werden. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei unlauterem Handeln oder
bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

GEWINN, BENACHRICHTIGUNG UND ÜBERMITTLUNG DES GEWINNS

Gewinnspiel, Gewinnermittlung bei der Verlosung

Im Zeitraum vom 29.Januar 2024 bis zum 5. Februar 2024 ist auf den Stelen im Kölner Hauptbahnhof ein Wimmelbild abgebildet. In diesem Wimmelbild sind Orden versteckt. Durch einen QR Code kommt der Nutzer auf die Webseite, wo er seine E-Mail-Adresse hinterlegen muss und seine Antwort aus drei möglichen Ergebnissen auswählen kann. Ob die Antwort richtig ist, wird nicht mitgeteilt. Unter den richtigen Antworten werden 5 Einkaufsgutscheine verlost.
Dies geschieht im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung am 06.02.2024. Die Gewinner eines Gutscheins werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail an die registrierte E-Mail-Adresse über den Gewinn informiert. Vor Einlösung muss der Gutschein noch individualisiert werden. Die Versendung erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Meldet sich der Gewinner nach dreifacher Aufforderung via E-Mail innerhalb einer Frist von 12 Tagen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Für die Teilnahme an den Verlosungen ist die Angabe von persönlichen Daten in Form einer E-Mail-Adresse notwendig. Im Falle des Gewinns muss der gewonnene Gutschein mit einem Vor- und Nachnamen individualisiert werden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Eine Ausnahme stellt die Weitergabe an für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Auftragsverarbeiter dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erheben, speichern und nutzen müssen. Nach Durchführung des Gewinnspiels werden die erhobenen Daten gelöscht.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an agency@walkingbrands.de Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Anwendbares Recht und Salvatorische Klausel

Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweckwirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.